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1234yf Kryon® HFO yf in Yield Cylinder 3.1 Lt / 3 Kg - 42 Bar T-PED - Ventil mit HP J2888 Schnellkupplung (kein Adapter erforderlich)


1234yf Kryon® HFO yf in Bombola a Rendere 3,1 Lt / 3 Kg - 42 Bar T-PED - valvola con attacco rapido HP J2888 (non necessita adattatore) - Foto 1
1234yf Kryon® HFO yf in Bombola a Rendere 3,1 Lt / 3 Kg - 42 Bar T-PED - valvola con attacco rapido HP J2888 (non necessita adattatore) - Foto 2

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    0,5 IPCC
Nach der neuen
F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573

Temperaturbereich

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HFO 1234yf: Das ideale treibhausarme Kältemittel für Autoklimaanlagen und Kühlgeräte

HFO 1234yf wurde im Buffalo Research Centre (USA) von Honeywell Fluorochemicals mit dem Ziel entwickelt, HFKW R134a in Autoklimaanlagen zu ersetzen. Aufgrund seiner thermodynamischen Eigenschaften ist es R134a sehr ähnlich, sowohl in Bezug auf die Leistung, die Energieeffizienz als auch die Betriebsdrücke. Durch die Verwendung von HFO 1234yf konnten die Automobilhersteller die mit R134a betriebenen Systeme leicht anpassen und ähnliche und in einigen Fällen bessere Ergebnisse erzielen.
Selbst im Vergleich zu Kohlendioxid (CO2) kann HFO 1234yf eine bessere Energieeffizienz und einen geringeren Beitrag zum gesamten Treibhauseffekt (direkter + indirekter Effekt) vorweisen.

Sein begrenzter direkter Treibhauseffekt (GWP < 1 kg CO2) macht HFO 1234yf zur bestmöglichen Lösung unter dem Gesichtspunkt der Umweltverträglichkeit. In Verbindung mit seiner Energieeffizienz ist HFO1234yf die beste Lösung für Autoklimaanlagen. Solstice® HFO 1234yf gehört zur 4. Generation von Kältemitteln, den sogenannten HFOs (Hydrofluor-Olefinen), die einen sehr niedrigen GWP-Wert garantieren und die notwendigen Anwendungseigenschaften und die hohe Effizienz von HFCs beibehalten.

Solstice® HFO 1234yf hat ein Global Warming Potential (GWP) <1, also deutlich niedriger als R 134a (GWP=1430); seine Verweildauer in der Atmosphäre (Atmospheric Lifetime) ist etwa 400 mal geringer.

Aufgrund seiner hohen Umwelteigenschaften entspricht das neue Kältemittel Solstice® HFO 1234yf der F-GAS VERORDNUNG Nr. EC 842-2006, die den Automobilherstellern vorschreibt, ab dem 1. Januar 2017 ein Kältemittel mit einem GWP-Wert unter 150 zu verwenden.

Das Produkt wird von der ASHRAE als leicht entzündlich eingestuft (Klasse A2L); zahlreiche Tests haben jedoch gezeigt, dass die Dämpfe der Flüssigkeit unter den normalen Betriebsbedingungen.

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Eigenschaften von Behältern

Die von GeneralGas-SaldoGas gemieteten und zur Verfügung gestellten Schiffe für die Lieferung und Verwendung des gelieferten Produkts bleiben das ausschließliche Eigentum von GeneralGas-SaldoGas.
Der Kunde hat diese Behälter in einwandfreiem Zustand ab Lager innerhalb folgender Fristen zur Verfügung zu stellen, sobald sie leer sind:
  • wiederbefüllbare Kältemittelflaschen: innerhalb einer Frist von höchstens 180 (einhundertachtzig) Tagen nach ihrer Lieferung
  • wiederbefüllbare Kältemittelfässer: innerhalb einer Frist von höchstens 60 (sechzig) Tagen nach ihrer Lieferung
  • Nachfüllbare Flaschen für technische Gase: innerhalb einer Frist von höchstens 60 (sechzig) Tagen nach ihrer Lieferung
Bei Nichtverfügbarkeit im Rahmen dieser Bedingungen oder bei Verlust oder Beschädigung, die die Wiederverwendung der Behälter gefährlich oder verboten machen, stellt GeneralGas-SaldoGas dem Kunden den Neuwert des Behälters in Rechnung, berechnet zu dem zum Zeitpunkt der Berechnung gültigen Listenpreis, abzüglich der dem Kunden zugewiesenen Standard-Rabattstaffel auf den Verkaufspreis.
Insbesondere werden die Ventile, die an den Ventilen selbst angebrachten Rücklaufsperren und alle beschädigten oder fehlenden Zubehörteile zu dem in der zum Zeitpunkt der Berechnung gültigen Preisliste vorgesehenen Preis berechnet, abzüglich der dem Kunden zugewiesenen Standard-Rabattstufe auf den Einzelhandelspreis.

Verwendung von Behältern

Die Behältnisse dürfen ausschließlich für den Transport und die Lagerung der Produkte, für die sie bestimmt sind, verwendet werden; jede andere Verwendung ist daher strengstens untersagt.
Das von GeneralGas-SaldoGas dem Kunden zur Verfügung gestellte Schiff entspricht in vollem Umfang den geltenden Vorschriften; der Kunde ist daher allein für die Nutzung des Schiffes verantwortlich.
GeneralGas/SaldoGas haftet in keinem Fall für eine unzulässige, unrichtige oder nicht vereinbarte Verwendung des gelieferten Behälters.
Der Kunde darf die im Eigentum von GeneralGas/SaldoGas stehenden und von ihm gelieferten Behälter nicht bei verschiedenen Lieferanten befüllen lassen oder vorübergehend an Dritte weitergeben, es sei denn, er hat dies ausdrücklich genehmigt.
Der Kunde ist auch für die Behälter ab dem Zeitpunkt der Anlieferung bis zur Bereitstellung zur Abholung in seinem Lager durch den von GeneralGas/SaldoGas beauftragten Spediteur verantwortlich.

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