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1234ze Solstice® Treibgas HFO (AE&DE aerosol grade) in einer 40 Liter - 40 kg Aerosoldose


1234ze Solstice® Propellant HFO (AE&DE grado aerosol) in Bombola a Rendere 40 Lt - 40 Kg - Foto 1
1234ze Solstice® Propellant HFO (AE&DE grado aerosol) in Bombola a Rendere 40 Lt - 40 Kg - Foto 2

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Solstice® HFO 1234ze BA&PG : das ultraniedrige Treibmittel, Schaumbildner und Denaturierungsmittel

Solstice® HFO 1234ze BA&PG (trans-1,3,3-Tetrafluorpropen) ist ein Treib- und Schäummittel, das im Buffalo Research Centre (USA) von Honeywell Fluorochemicals entwickelt wurde; es hat einen sehr geringen Treibhauseffekt - LGWP (Low Global Warming Potential); sein GWP entspricht 1 kg CO2.

Honeywell Solstice® HFO-1234ze BA&PG ist vollständig konform mit der neuen F-Gas-Verordnung und wird als Treibmittel für Polyurethane, Polystyrol und andere Polymere sowie als Treibmittel für Aerosole verwendet. Es ist ein sicheres Produkt und nicht entflammbar gemäß ASTM E-681 und EU A11 (die Entflammbarkeitsgrenze ist jedoch bei hohen Umgebungstemperaturen erreicht). Unter Umgebungsbedingungen beträgt seine Lebensdauer in der Atmosphäre nur 18 Tage, weit weniger als die 13 Jahre von R-134a.

Leistung:
Solstice® HFO 1234ze BA&PG ist ein nicht entflammbares Gas; nach ASHRAE 34 ISO817 ist seine Klassifizierung A2L
Geringer Treibhauseffekt: LGWP= 1 kg CO2
Lebensdauer = 18 Tage

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Eigenschaften von Behältern

Die von GeneralGas-SaldoGas gemieteten und zur Verfügung gestellten Schiffe für die Lieferung und Verwendung des gelieferten Produkts bleiben das ausschließliche Eigentum von GeneralGas-SaldoGas.
Der Kunde hat diese Behälter in einwandfreiem Zustand ab Lager innerhalb folgender Fristen zur Verfügung zu stellen, sobald sie leer sind:
  • wiederbefüllbare Kältemittelflaschen: innerhalb einer Frist von höchstens 180 (einhundertachtzig) Tagen nach ihrer Lieferung
  • wiederbefüllbare Kältemittelfässer: innerhalb einer Frist von höchstens 60 (sechzig) Tagen nach ihrer Lieferung
  • Nachfüllbare Flaschen für technische Gase: innerhalb einer Frist von höchstens 60 (sechzig) Tagen nach ihrer Lieferung
Bei Nichtverfügbarkeit im Rahmen dieser Bedingungen oder bei Verlust oder Beschädigung, die die Wiederverwendung der Behälter gefährlich oder verboten machen, stellt GeneralGas-SaldoGas dem Kunden den Neuwert des Behälters in Rechnung, berechnet zu dem zum Zeitpunkt der Berechnung gültigen Listenpreis, abzüglich der dem Kunden zugewiesenen Standard-Rabattstaffel auf den Verkaufspreis.
Insbesondere werden die Ventile, die an den Ventilen selbst angebrachten Rücklaufsperren und alle beschädigten oder fehlenden Zubehörteile zu dem in der zum Zeitpunkt der Berechnung gültigen Preisliste vorgesehenen Preis berechnet, abzüglich der dem Kunden zugewiesenen Standard-Rabattstufe auf den Einzelhandelspreis.

Verwendung von Behältern

Die Behältnisse dürfen ausschließlich für den Transport und die Lagerung der Produkte, für die sie bestimmt sind, verwendet werden; jede andere Verwendung ist daher strengstens untersagt.
Das von GeneralGas-SaldoGas dem Kunden zur Verfügung gestellte Schiff entspricht in vollem Umfang den geltenden Vorschriften; der Kunde ist daher allein für die Nutzung des Schiffes verantwortlich.
GeneralGas/SaldoGas haftet in keinem Fall für eine unzulässige, unrichtige oder nicht vereinbarte Verwendung des gelieferten Behälters.
Der Kunde darf die im Eigentum von GeneralGas/SaldoGas stehenden und von ihm gelieferten Behälter nicht bei verschiedenen Lieferanten befüllen lassen oder vorübergehend an Dritte weitergeben, es sei denn, er hat dies ausdrücklich genehmigt.
Der Kunde ist auch für die Behälter ab dem Zeitpunkt der Anlieferung bis zur Bereitstellung zur Abholung in seinem Lager durch den von GeneralGas/SaldoGas beauftragten Spediteur verantwortlich.

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