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R1234ze Solstice® HFO ze (Reinheit >99,5%) in einem 13 Liter - 13 kg Kanister


R1234ze Solstice® HFO ze grado refrigerazione (purezza >99,5%) in Bombola a Rendere 13 Lt - 13 Kg - Foto 1
R1234ze Solstice® HFO ze grado refrigerazione (purezza >99,5%) in Bombola a Rendere 13 Lt - 13 Kg - Foto 2

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Solstice® HFO 1234ze: das ideale treibhausarme Kältemittel für Kältemaschinen


Solstice® HFO 1234ze wurde im Buffalo Research Centre (USA) von Honeywell Fluorochemicals mit dem Ziel entwickelt, R-134a durch ein treibhausarmes Kältemittel zu ersetzen - LGWP (Low Global Warming Potential); tatsächlich liegt sein GWP bei 1 kg CO2.
Unter Umgebungsbedingungen beträgt seine atmosphärische Lebensdauer nur 18 Tage und ist damit viel kürzer als die 13 Jahre von R-134a. Außerdem machen seine thermodynamischen Eigenschaften Solstice® HFO 1234ze zu einer hervorragenden Lösung für den Ersatz von R-134a, da es eine ähnliche oder sogar höhere Energieeffizienz als R-134a hat.
Die Betriebsdrücke von Solstice® HFO 1234ze sind etwas niedriger als die von R-134a, während die kritische Temperatur höher ist. Daher ist es möglich, bei höheren Kondensationstemperaturen zu arbeiten und gleichzeitig einen guten thermodynamischen Wirkungsgrad beizubehalten.

Anwendungen:
Solstice® HFO 1234ze wird in Klimakühlschränken, Kühlschränken, Kühlanlagen mit hermetischen Verdichtern, Verkaufsautomaten, Kühltruhen und Kühlräumen eingesetzt.

Leistung:
Solstice® HFO 1234ze ist ein nicht brennbares Gas; nach ASHRAE 34 ISO817 ist seine Klassifizierung A2L, daher kann es mit den gleichen Produktions- und Wartungsmethoden wie R-134a verwendet werden.
Geringer Treibhauseffekt: LGWP = 1 kg CO2
Lebensdauer = 18 Tage.
Ähnliche Leistung und Energieeffizienz wie R-134a
Höhere kritische Temperatur als R-134a (110°C vs. 101°C von R-134a)
Empfohlene Schmiermittel
Solstice® HFO 1234ze ist sowohl mit POE- als auch mit PAG-Ölen mischbar.
Tests bei 200°C mit 1000 ppm ergaben nach 2 Wochen keine molekulare Zersetzung.

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Eigenschaften von Behältern

Die von GeneralGas-SaldoGas gemieteten und zur Verfügung gestellten Schiffe für die Lieferung und Verwendung des gelieferten Produkts bleiben das ausschließliche Eigentum von GeneralGas-SaldoGas.
Der Kunde hat diese Behälter in einwandfreiem Zustand ab Lager innerhalb folgender Fristen zur Verfügung zu stellen, sobald sie leer sind:
  • wiederbefüllbare Kältemittelflaschen: innerhalb einer Frist von höchstens 180 (einhundertachtzig) Tagen nach ihrer Lieferung
  • wiederbefüllbare Kältemittelfässer: innerhalb einer Frist von höchstens 60 (sechzig) Tagen nach ihrer Lieferung
  • Nachfüllbare Flaschen für technische Gase: innerhalb einer Frist von höchstens 60 (sechzig) Tagen nach ihrer Lieferung
Bei Nichtverfügbarkeit im Rahmen dieser Bedingungen oder bei Verlust oder Beschädigung, die die Wiederverwendung der Behälter gefährlich oder verboten machen, stellt GeneralGas-SaldoGas dem Kunden den Neuwert des Behälters in Rechnung, berechnet zu dem zum Zeitpunkt der Berechnung gültigen Listenpreis, abzüglich der dem Kunden zugewiesenen Standard-Rabattstaffel auf den Verkaufspreis.
Insbesondere werden die Ventile, die an den Ventilen selbst angebrachten Rücklaufsperren und alle beschädigten oder fehlenden Zubehörteile zu dem in der zum Zeitpunkt der Berechnung gültigen Preisliste vorgesehenen Preis berechnet, abzüglich der dem Kunden zugewiesenen Standard-Rabattstufe auf den Einzelhandelspreis.

Verwendung von Behältern

Die Behältnisse dürfen ausschließlich für den Transport und die Lagerung der Produkte, für die sie bestimmt sind, verwendet werden; jede andere Verwendung ist daher strengstens untersagt.
Das von GeneralGas-SaldoGas dem Kunden zur Verfügung gestellte Schiff entspricht in vollem Umfang den geltenden Vorschriften; der Kunde ist daher allein für die Nutzung des Schiffes verantwortlich.
GeneralGas/SaldoGas haftet in keinem Fall für eine unzulässige, unrichtige oder nicht vereinbarte Verwendung des gelieferten Behälters.
Der Kunde darf die im Eigentum von GeneralGas/SaldoGas stehenden und von ihm gelieferten Behälter nicht bei verschiedenen Lieferanten befüllen lassen oder vorübergehend an Dritte weitergeben, es sei denn, er hat dies ausdrücklich genehmigt.
Der Kunde ist auch für die Behälter ab dem Zeitpunkt der Anlieferung bis zur Bereitstellung zur Abholung in seinem Lager durch den von GeneralGas/SaldoGas beauftragten Spediteur verantwortlich.

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