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R23 Regeneriertes Kryon® 23 in 14-Liter-Flasche - 11 kg Mehrweg (Hochdruckflasche, Pfand Euro 250,00 anwendbar)


R23 Rigenerato Kryon® 23 in Bombola 14 Lt - 11 Kg a rendere (bombola alta pressione, si applica deposito cauzionale Euro 250,00) - Foto 1
R23 Rigenerato Kryon® 23 in Bombola 14 Lt - 11 Kg a rendere (bombola alta pressione, si applica deposito cauzionale Euro 250,00) - Foto 2

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    14800 IPCC
Nach der neuen
F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573

Temperaturbereich

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Sehr begrenzte Verfügbarkeit - bitte kontaktieren Sie das Kundenbüro im Voraus ufficiocommerciale@generalgas.it

R-23: das Kältemittel für sehr tiefe Temperaturen

R-23 ist ein azeotropes, nicht ozonabbauendes HFKW-Kältemittel, das in Kälteanlagen mit sehr niedrigen Temperaturen (-60°C bis -100°C) eingesetzt wird. Es wird sowohl in neuen Anlagen als auch als Nachrüstprodukt in alten Anlagen verwendet, die mit R-13 und R-503 HFCKW betrieben werden.

R-23 wird ausschließlich in Kaskadensystemen mit Verdampfungstemperaturen zwischen -60 und -100 °C und Kondensationstemperaturen zwischen -10 und -40 °C eingesetzt; hinsichtlich der thermodynamischen Eigenschaften ist die Ähnlichkeit mit R-13 sehr offensichtlich.


Anwendungen:

Industrielle Kühlanlagen
Pharmazeutische Produktionsanlagen
Für medizinische Zwecke (z. B. Blutbanken)
Materialprüfung.
Kryomaten und Kryostate.
Hochvakuum.
Hinsichtlich der Kältemittelfüllung können die gleichen Parameter wie bei den zu ersetzenden Produkten (HFCKW R-13 und R-503) verwendet werden, wobei darauf zu achten ist, dass das Ausdehnungsgefäß durch ein größeres ersetzt wird; die optimale Kältemittelfüllung liegt zwischen -10% und -20% im Vergleich zu R-13 und R-503.

Aufgrund seiner Azeotropie kann es bei Gasaustritt aus dem System direkt nachgefüllt werden.

Die Kühlleistung von R-23 ist höher als die von R-13 und niedriger als die von R-503; seine Energieeffizienz entspricht der von R-13 und ist etwa 10 % niedriger als die von R-503.

Aufgrund seines sehr hohen GWP-Wertes wird das Produkt R-23 infolge der schrittweisen Umsetzung der europäischen F-Gas-Verordnung Nr. 517/2014 strengen Beschränkungen unterworfen sein.

Schmierstoffe:

R-23 ist mit synthetischen POE-Schmierstoffen kompatibel.

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Eigenschaften von Behältern

Die von GeneralGas-SaldoGas gemieteten und zur Verfügung gestellten Schiffe für die Lieferung und Verwendung des gelieferten Produkts bleiben das ausschließliche Eigentum von GeneralGas-SaldoGas.
Der Kunde hat diese Behälter in einwandfreiem Zustand ab Lager innerhalb folgender Fristen zur Verfügung zu stellen, sobald sie leer sind:
  • wiederbefüllbare Kältemittelflaschen: innerhalb einer Frist von höchstens 180 (einhundertachtzig) Tagen nach ihrer Lieferung
  • wiederbefüllbare Kältemittelfässer: innerhalb einer Frist von höchstens 60 (sechzig) Tagen nach ihrer Lieferung
  • Nachfüllbare Flaschen für technische Gase: innerhalb einer Frist von höchstens 60 (sechzig) Tagen nach ihrer Lieferung
Bei Nichtverfügbarkeit im Rahmen dieser Bedingungen oder bei Verlust oder Beschädigung, die die Wiederverwendung der Behälter gefährlich oder verboten machen, stellt GeneralGas-SaldoGas dem Kunden den Neuwert des Behälters in Rechnung, berechnet zu dem zum Zeitpunkt der Berechnung gültigen Listenpreis, abzüglich der dem Kunden zugewiesenen Standard-Rabattstaffel auf den Verkaufspreis.
Insbesondere werden die Ventile, die an den Ventilen selbst angebrachten Rücklaufsperren und alle beschädigten oder fehlenden Zubehörteile zu dem in der zum Zeitpunkt der Berechnung gültigen Preisliste vorgesehenen Preis berechnet, abzüglich der dem Kunden zugewiesenen Standard-Rabattstufe auf den Einzelhandelspreis.

Verwendung von Behältern

Die Behältnisse dürfen ausschließlich für den Transport und die Lagerung der Produkte, für die sie bestimmt sind, verwendet werden; jede andere Verwendung ist daher strengstens untersagt.
Das von GeneralGas-SaldoGas dem Kunden zur Verfügung gestellte Schiff entspricht in vollem Umfang den geltenden Vorschriften; der Kunde ist daher allein für die Nutzung des Schiffes verantwortlich.
GeneralGas/SaldoGas haftet in keinem Fall für eine unzulässige, unrichtige oder nicht vereinbarte Verwendung des gelieferten Behälters.
Der Kunde darf die im Eigentum von GeneralGas/SaldoGas stehenden und von ihm gelieferten Behälter nicht bei verschiedenen Lieferanten befüllen lassen oder vorübergehend an Dritte weitergeben, es sei denn, er hat dies ausdrücklich genehmigt.
Der Kunde ist auch für die Behälter ab dem Zeitpunkt der Anlieferung bis zur Bereitstellung zur Abholung in seinem Lager durch den von GeneralGas/SaldoGas beauftragten Spediteur verantwortlich.

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