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R290 Kryon® 290 - Kältemittelqualität 2,5-99,5% im Mehrwegfass 926 Lt - 398 Kg - Ventil B 20.0 x 1/14


R290 Kryon® 290 - grado refrigerazione 2.5-99,5% in fusti 926 Lt. - 398 Kg - valvola W 20,0 x 1/14” LH (accisa assolta) - Foto 1

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    3 IPCC
Nach der neuen
F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573

Temperaturbereich

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Das Kältemittel in Plug-In-Systemen für die gewerbliche Kältetechnik

Kryon® 290 (Kältepropan) ist ein KW-Kohlenwasserstoff, der zur Reihe der linearen gesättigten Alkane gehört; Kohlenwasserstoffe sind Kältemittel, die ausschließlich aus Kohlenstoffatomen und Wasserstoff bestehen. Diese Verbindungen sind bereits natürlich in der Atmosphäre vorhanden und stellen daher aus ökologischer Sicht kein Risiko dar (Treibhauseffekt und Ozonabbau).

Kryon® 290 ist wie alle Kohlenwasserstoffe ein leicht entzündliches Gas (Klasse A3), dessen Sicherheitsaspekte bei der Lagerung, dem Transport und der Handhabung berücksichtigt werden müssen; die Propanfüllung in steckerfertigen Kühlsystemen (z. B. Kühltheken und Kühlmöbel) ist auf maximal 150 Gramm begrenzt.

Das Gas erfordert die Verwendung von Mineralölen in den Kompressoren der Kühlanlagen, wodurch die mit der Verwendung synthetischer Schmiermittel verbundenen Feuchtigkeitsprobleme vermieden werden.

Anwendungen:

Kryon® 290 wird hauptsächlich in der Gewerbekälte in Übertemperatursystemen eingesetzt: Kühltheken und Kühlräume, Eismaschinen, Verkaufsautomaten. Es wird auch in einigen industriellen Untertemperatursystemen verwendet.

Leistung:

Das Fehlen von potenziell ozonschädigenden Stoffen und der äußerst geringe Treibhauseffekt haben dazu geführt, dass sich Kryon® 290 als Arbeitsmittel in Kälteanlagen mit geringen Füllmengen durchgesetzt hat
Kälteanlagen mit hohen Gasbelastungen können nur mit einer geschlossenen Kälteanlage und dem Einsatz eines Wärmeträgers realisiert werden
Empfohlene Schmiermittel

Kryon® 290 erfordert die Verwendung von Mineralölen, wodurch die mit der Verwendung synthetischer Schmiermittel verbundenen Feuchtigkeitsprobleme vermieden werden.

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Eigenschaften von Behältern

Die von GeneralGas-SaldoGas gemieteten und zur Verfügung gestellten Schiffe für die Lieferung und Verwendung des gelieferten Produkts bleiben das ausschließliche Eigentum von GeneralGas-SaldoGas.
Der Kunde hat diese Behälter in einwandfreiem Zustand ab Lager innerhalb folgender Fristen zur Verfügung zu stellen, sobald sie leer sind:
  • wiederbefüllbare Kältemittelflaschen: innerhalb einer Frist von höchstens 180 (einhundertachtzig) Tagen nach ihrer Lieferung
  • wiederbefüllbare Kältemittelfässer: innerhalb einer Frist von höchstens 60 (sechzig) Tagen nach ihrer Lieferung
  • Nachfüllbare Flaschen für technische Gase: innerhalb einer Frist von höchstens 60 (sechzig) Tagen nach ihrer Lieferung
Bei Nichtverfügbarkeit im Rahmen dieser Bedingungen oder bei Verlust oder Beschädigung, die die Wiederverwendung der Behälter gefährlich oder verboten machen, stellt GeneralGas-SaldoGas dem Kunden den Neuwert des Behälters in Rechnung, berechnet zu dem zum Zeitpunkt der Berechnung gültigen Listenpreis, abzüglich der dem Kunden zugewiesenen Standard-Rabattstaffel auf den Verkaufspreis.
Insbesondere werden die Ventile, die an den Ventilen selbst angebrachten Rücklaufsperren und alle beschädigten oder fehlenden Zubehörteile zu dem in der zum Zeitpunkt der Berechnung gültigen Preisliste vorgesehenen Preis berechnet, abzüglich der dem Kunden zugewiesenen Standard-Rabattstufe auf den Einzelhandelspreis.

Verwendung von Behältern

Die Behältnisse dürfen ausschließlich für den Transport und die Lagerung der Produkte, für die sie bestimmt sind, verwendet werden; jede andere Verwendung ist daher strengstens untersagt.
Das von GeneralGas-SaldoGas dem Kunden zur Verfügung gestellte Schiff entspricht in vollem Umfang den geltenden Vorschriften; der Kunde ist daher allein für die Nutzung des Schiffes verantwortlich.
GeneralGas/SaldoGas haftet in keinem Fall für eine unzulässige, unrichtige oder nicht vereinbarte Verwendung des gelieferten Behälters.
Der Kunde darf die im Eigentum von GeneralGas/SaldoGas stehenden und von ihm gelieferten Behälter nicht bei verschiedenen Lieferanten befüllen lassen oder vorübergehend an Dritte weitergeben, es sei denn, er hat dies ausdrücklich genehmigt.
Der Kunde ist auch für die Behälter ab dem Zeitpunkt der Anlieferung bis zur Bereitstellung zur Abholung in seinem Lager durch den von GeneralGas/SaldoGas beauftragten Spediteur verantwortlich.

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