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R32 Kryon® 32 in einer T-Ped Mehrwegflasche 13 Lt. - 9 Kg - Ventil 21.8 x 1/14 LH


R32 Kryon® 32 in Bombola T-Ped a rendere 13 Lt. - 9 Kg - valvola 21,8 x 1/14 LH - Foto 1
R32 Kryon® 32 in Bombola T-Ped a rendere 13 Lt. - 9 Kg - valvola 21,8 x 1/14 LH - Foto 2
R32 Kryon® 32 in Bombola T-Ped a rendere 13 Lt. - 9 Kg - valvola 21,8 x 1/14 LH - Foto 3

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    675
    IPCC AR4

Temperaturbereich

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Kryon® 32: die GWP-arme Alternative zu R410A in Klimaanlagen

Kryon® 32 ist ein HFKW-Kältemittel, das bisher als Bestandteil von Gemischen aus R-410A und R-407C verwendet wurde. Aufgrund seiner energieeffizienten und umweltfreundlichen Eigenschaften wird Kryon® 32 bereits von großen Herstellern von Haushaltsklimaanlagen eingesetzt.

Kryon® 32 hat ein deutlich geringeres Treibhauspotenzial (GWP) als R-410A; das Produkt wird in Systemen mit niedrigen Kühltemperaturen eingesetzt. Kryon® 32 ist ein leicht entzündliches Gas und erfordert die Verwendung von Polyesteröl (POE) mit einer spezifischen Viskosität für R-32.

Anwendungen:

Kryon® 32 wird in privaten und gewerblichen Klimaanlagen eingesetzt.

Leistung:

Kryon® 32 hat im Vergleich zu R-410A eine gleichwertige Leistung und Energieeffizienz.
GWP (Global Warming Potential) deutlich niedriger als R-410A.
Erfordert keinen Austausch von Komponenten, Schmiermitteln und Dichtungen.
Empfohlene Schmiermittel:

Kryon® 32 erfordert die Verwendung von Polyesteröl (POE) mit einer spezifischen Viskosität für R32.

Wichtig!

Kryon® 32 darf nur in neuen Geräten verwendet werden, die für den Umgang mit leicht entflammbaren Gasen (Klasse A2L) ausgelegt sind.

Kryon® 32 kann und darf nicht als Nachrüstprodukt für Klimaanlagen verwendet werden, die für R410A ausgelegt sind; zusätzlich zu den offensichtlichen Sicherheitsaspekten, da R410A-Systeme nicht für den Betrieb mit auch nur leicht entflammbaren Gasen ausgelegt sind, gibt es erhebliche Unterschiede bei der korrekten Gasfüllung (etwa -25% im Vergleich zu R410A) und der Liefertemperatur (höher als R410A, daher mit dem Risiko von Kompressorschäden).

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Eigenschaften von Behältern

Die von GeneralGas-SaldoGas gemieteten und zur Verfügung gestellten Schiffe für die Lieferung und Verwendung des gelieferten Produkts bleiben das ausschließliche Eigentum von GeneralGas-SaldoGas.
Der Kunde hat diese Behälter in einwandfreiem Zustand ab Lager innerhalb folgender Fristen zur Verfügung zu stellen, sobald sie leer sind:
  • wiederbefüllbare Kältemittelflaschen: innerhalb einer Frist von höchstens 180 (einhundertachtzig) Tagen nach ihrer Lieferung
  • wiederbefüllbare Kältemittelfässer: innerhalb einer Frist von höchstens 60 (sechzig) Tagen nach ihrer Lieferung
  • Nachfüllbare Flaschen für technische Gase: innerhalb einer Frist von höchstens 60 (sechzig) Tagen nach ihrer Lieferung
Bei Nichtverfügbarkeit im Rahmen dieser Bedingungen oder bei Verlust oder Beschädigung, die die Wiederverwendung der Behälter gefährlich oder verboten machen, stellt GeneralGas-SaldoGas dem Kunden den Neuwert des Behälters in Rechnung, berechnet zu dem zum Zeitpunkt der Berechnung gültigen Listenpreis, abzüglich der dem Kunden zugewiesenen Standard-Rabattstaffel auf den Verkaufspreis.
Insbesondere werden die Ventile, die an den Ventilen selbst angebrachten Rücklaufsperren und alle beschädigten oder fehlenden Zubehörteile zu dem in der zum Zeitpunkt der Berechnung gültigen Preisliste vorgesehenen Preis berechnet, abzüglich der dem Kunden zugewiesenen Standard-Rabattstufe auf den Einzelhandelspreis.

Verwendung von Behältern

Die Behältnisse dürfen ausschließlich für den Transport und die Lagerung der Produkte, für die sie bestimmt sind, verwendet werden; jede andere Verwendung ist daher strengstens untersagt.
Das von GeneralGas-SaldoGas dem Kunden zur Verfügung gestellte Schiff entspricht in vollem Umfang den geltenden Vorschriften; der Kunde ist daher allein für die Nutzung des Schiffes verantwortlich.
GeneralGas/SaldoGas haftet in keinem Fall für eine unzulässige, unrichtige oder nicht vereinbarte Verwendung des gelieferten Behälters.
Der Kunde darf die im Eigentum von GeneralGas/SaldoGas stehenden und von ihm gelieferten Behälter nicht bei verschiedenen Lieferanten befüllen lassen oder vorübergehend an Dritte weitergeben, es sei denn, er hat dies ausdrücklich genehmigt.
Der Kunde ist auch für die Behälter ab dem Zeitpunkt der Anlieferung bis zur Bereitstellung zur Abholung in seinem Lager durch den von GeneralGas/SaldoGas beauftragten Spediteur verantwortlich.

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