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R404A 100% wiederaufbereitet (entsprechend der Qualitätsnorm AHRI-700) in Mehrwegbehälter 40 Lt - 32 Kg


R404A 100% Rigenerato (conforme std. qualitativo AHRI-700) in Bombola a Rendere 40 Lt - 32 Kg - Foto 1
R404A 100% Rigenerato (conforme std. qualitativo AHRI-700) in Bombola a Rendere 40 Lt - 32 Kg - Foto 2
R404A 100% Rigenerato (conforme std. qualitativo AHRI-700) in Bombola a Rendere 40 Lt - 32 Kg - Foto 3
R404A 100% Rigenerato (conforme std. qualitativo AHRI-700) in Bombola a Rendere 40 Lt - 32 Kg - Foto 4

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    3922 IPCC
Nach der neuen
F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573

Temperaturbereich

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Kältemittel R404A wiederaufbereitett am GeneralGas-Standort in Cernusco sul Naviglio, der vom Umweltministerium mit einer speziellen Programmvereinbarung genehmigt wurde.

Die Regeneration erfolgt gemäß der europäischen F-Gas-Verordnung Nr. 517/2014, wobei die Eigenschaften des Gases R404A auf die von der Norm AHRI700-2017 geforderten Eigenschaften zurückgeführt werden (Eigenschaften, die denen des neuen Produkts entsprechen).

Das von GeneralGas gelieferte regenerierte Gas ist gemäß RE 517/2014 mit dem Hinweis versehen, dass die Substanz korrekt regeneriert wurde, sowie mit der Angabe der Chargennummer und dem Namen und der Adresse der Regenerationsanlage.

WICHTIG!

GeneralGas weist darauf hin, dass seit Januar 2020 unbenutztes R404A, das als regeneriert ausgegeben wird, von skrupellosen Unternehmen auf dem nationalen Markt vertrieben wird.

Dieses Produkt hat nicht den normalen Abfallkreislauf durchlaufen (d. h. es wurde aus den Anlagen entnommen, zu einem zugelassenen Aufbereitungszentrum transportiert und dann regelmäßig wieder in Verkehr gebracht), sondern wurde bestenfalls einer einfachen "Dokumentenwäsche" unterzogen.

Wir weisen unsere Kunden darauf hin, dass ein regeneriertes Produkt, um als solches definiert und damit frei verwendbar zu sein (z.B. bis 2030 für regeneriertes R404A), auf dem am Kanister angebrachten Etikett folgende Aufschrift tragen muss
(a) R404A 100% regeneriert gemäß Verordnung (EU) 517/2014
(b) Vollständige Adresse der zugelassenen Aufbereitungsanlage
(c) Chargennummer der Aufbereitung

Das Fehlen der Angabe "100% REGENERIERT" kann darauf hinweisen, dass nur ein Teil des Inhalts des Behälters tatsächlich aus regelmäßig regeneriertem Produkt besteht (der verbleibende Teil könnte neues Produkt sein und unterliegt daher den Beschränkungen der europäischen F-Gas-Verordnung 517/2014).

In Übereinstimmung mit der europäischen Verordnung muss der Hinweis "100% regeneriertes Produkt" auch auf allen Steuerdokumenten (Transportdokument und Rechnung) deutlich angegeben werden; es ist auch ratsam, die Chargennummer der Aufbereitung auf der Rechnung anzugeben.

GeneralGas stellt seinen Kunden die folgende Konformitätserklärung zur Verfügung; wir raten unseren Kunden daher, von ihren Lieferanten stets eine ähnliche Erklärung anzufordern.

TECHNISCHER HINWEIS:

Ab dem 01.01.2020 ist es in Anlagen, die mit Gasen des Typs R404A/R507/R422D (d.h. mit einem GWP-Wert > 2.500) betrieben werden und eine Kältemittelfüllmenge von mehr als 40 Tonnen CO2 (entspricht z.B. 10,2 kg R404A-Gas) aufweisen, nicht mehr möglich, für den Betrieb oder die Wartung neues Gas zu verwenden, wie es die aktuelle Gesetzgebung zur Begrenzung des Treibhauseffekts vorsieht (EU-Verordnung Nr. 517/2014 Art. 13 Abs. 3).

Die genannten Verordnungen verbieten ausdrücklich die Verwendung von Frischgas, daher dürfen alle Bestände an solchen Kältemitteln (die vor diesem Datum gekauft wurden) nicht mehr verwendet werden.

In Ermangelung von präventiven Umrüstungsmaßnahmen (außerordentliche Wartung), die den Ersatz der oben genannten Kältemittel durch umweltfreundlichere Kältemittel vorsehen (z.B. Gemische von Kältemitteln auf HFO-Basis, wie R448A-R449A-R452A usw., die als Low GWP definiert sind, und auf jeden Fall mit einem GWP < 2.500), besteht die Möglichkeit, bei Service- oder Wartungsarbeiten "regeneriertes Gas" zu verwenden.

Die Verwendung von regeneriertem Kältemittelgas ist gemäß den Angaben in der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 Art. 13 Abs. 3 Buchstaben a) und b) für einen längeren Zeitraum, d.h. bis 2030, zulässig.

Regeneriertes Gas" hat die gleiche chemische Zusammensetzung und Leistung wie neues Gas, entspricht perfekt den amerikanischen Normen AHRI700-2017, die allgemein als Qualitätsreferenz anerkannt sind, und wird durch industrielle chemische Prozesse gewonnen, bei denen Kältemittelabgase als Rohstoff verwendet werden; seine Herstellung ist das Vorrecht von Anlagen, die vom Umweltministerium zur Behandlung von Abfällen zugelassen sind.

Anwendungen:

Kryon® 404A wird üblicherweise in einer Vielzahl von Anwendungen in der gewerblichen und industriellen Kälteerzeugung bei mittleren und niedrigen Temperaturen eingesetzt, wie z. B:

Supermärkte und großer Einzelhandel: Zentralisierte Systeme für Vitrinen und Kühltheken, Kühlräume/Gefrierschränke, Vorbereitungsräume usw.
Catering-Dienste
Kühllager
Autonome "Plug-in"-Systeme (z. B. Kühltheken und Kühlregale)
Kühltransporte
Maschinen zur Eisherstellung
Maschinen zur Herstellung von Speiseeis
Leistung:

Ähnliche Leistung und Effizienz wie bei R-502.

Seine Verwendung wurde von großen Kompressorherstellern genehmigt.

Empfohlene Schmiermittel:

Kryon® 404A wird mit allen Schmiermitteln verwendet, die mit HFKW-Kältemitteln mischbar sind. General Gas empfiehlt die Verwendung eines Schmiermittels wie Polyolester (POE), das von den Kompressorherstellern zugelassen ist. Die verschiedenen Typen von Polyolester-Schmiermitteln sind nicht untereinander austauschbar; bei der Umstellung des Systems ist der richtige Typ und Viskositätsgrad beim Verdichterhersteller zu erfragen.

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Eigenschaften von Behältern

Die von GeneralGas-SaldoGas gemieteten und zur Verfügung gestellten Schiffe für die Lieferung und Verwendung des gelieferten Produkts bleiben das ausschließliche Eigentum von GeneralGas-SaldoGas.
Der Kunde hat diese Behälter in einwandfreiem Zustand ab Lager innerhalb folgender Fristen zur Verfügung zu stellen, sobald sie leer sind:
  • wiederbefüllbare Kältemittelflaschen: innerhalb einer Frist von höchstens 180 (einhundertachtzig) Tagen nach ihrer Lieferung
  • wiederbefüllbare Kältemittelfässer: innerhalb einer Frist von höchstens 60 (sechzig) Tagen nach ihrer Lieferung
  • Nachfüllbare Flaschen für technische Gase: innerhalb einer Frist von höchstens 60 (sechzig) Tagen nach ihrer Lieferung
Bei Nichtverfügbarkeit im Rahmen dieser Bedingungen oder bei Verlust oder Beschädigung, die die Wiederverwendung der Behälter gefährlich oder verboten machen, stellt GeneralGas-SaldoGas dem Kunden den Neuwert des Behälters in Rechnung, berechnet zu dem zum Zeitpunkt der Berechnung gültigen Listenpreis, abzüglich der dem Kunden zugewiesenen Standard-Rabattstaffel auf den Verkaufspreis.
Insbesondere werden die Ventile, die an den Ventilen selbst angebrachten Rücklaufsperren und alle beschädigten oder fehlenden Zubehörteile zu dem in der zum Zeitpunkt der Berechnung gültigen Preisliste vorgesehenen Preis berechnet, abzüglich der dem Kunden zugewiesenen Standard-Rabattstufe auf den Einzelhandelspreis.

Verwendung von Behältern

Die Behältnisse dürfen ausschließlich für den Transport und die Lagerung der Produkte, für die sie bestimmt sind, verwendet werden; jede andere Verwendung ist daher strengstens untersagt.
Das von GeneralGas-SaldoGas dem Kunden zur Verfügung gestellte Schiff entspricht in vollem Umfang den geltenden Vorschriften; der Kunde ist daher allein für die Nutzung des Schiffes verantwortlich.
GeneralGas/SaldoGas haftet in keinem Fall für eine unzulässige, unrichtige oder nicht vereinbarte Verwendung des gelieferten Behälters.
Der Kunde darf die im Eigentum von GeneralGas/SaldoGas stehenden und von ihm gelieferten Behälter nicht bei verschiedenen Lieferanten befüllen lassen oder vorübergehend an Dritte weitergeben, es sei denn, er hat dies ausdrücklich genehmigt.
Der Kunde ist auch für die Behälter ab dem Zeitpunkt der Anlieferung bis zur Bereitstellung zur Abholung in seinem Lager durch den von GeneralGas/SaldoGas beauftragten Spediteur verantwortlich.

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