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R422D 100% regeneriert (entsprechend der Qualitätsnorm AHRI-700) in Mehrwegbehälter 40 Lt - 38 Kg


R422D 100% Rigenerato (conforme std. qualitativo AHRI-700) in Bombola a Rendere 40 Lt - 38 Kg - Foto 1
R422D 100% Rigenerato (conforme std. qualitativo AHRI-700) in Bombola a Rendere 40 Lt - 38 Kg - Foto 2
R422D 100% Rigenerato (conforme std. qualitativo AHRI-700) in Bombola a Rendere 40 Lt - 38 Kg - Foto 3

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    2730 IPCC
Nach der neuen
F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573

Temperaturbereich

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Kältemittel R422D Regeneriert am GeneralGas-Standort in Cernusco sul Naviglio, der vom Umweltministerium mit einer speziellen Programmvereinbarung genehmigt wurde.

Die Regeneration erfolgt gemäß der europäischen F-Gas-Verordnung Nr. 517/2014, wobei die Eigenschaften des Gases R422D auf die von der Norm AHRI700-2017 geforderten Eigenschaften gebracht werden (Eigenschaften, die denen des neuen Produkts entsprechen).

Das von GeneralGas gelieferte regenerierte Gas ist gemäß RE 517/2014 mit dem Hinweis versehen, dass der Stoff korrekt regeneriert wurde, mit der Angabe der Chargennummer sowie dem Namen und der Adresse der Regenerationsanlage.

WICHTIG!

GeneralGas teilt mit, dass auf dem nationalen Markt seit Januar 2020 unbenutztes R422D, das als regeneriert ausgegeben wird, von skrupellosen Marktteilnehmern in Verkehr gebracht wird.

Dieses Produkt hat nicht den normalen Abfallkreislauf durchlaufen (d. h. es wurde aus den Anlagen entnommen, zu einem zugelassenen Aufbereitungszentrum transportiert und dann regelmäßig wieder auf den Markt gebracht), sondern wurde bestenfalls einer einfachen "Dokumentenwäsche" unterzogen.

Wir möchten unsere Kunden darauf hinweisen, dass ein regeneriertes Produkt, um als solches definiert und damit frei verwendbar zu sein (z.B. bis 2030 für regeneriertes R422D), auf dem am Kanister angebrachten Etikett folgende Aufschrift tragen muss
(a) R422D 100% regeneriert gemäß Verordnung (EU) 517/2014
(b) Vollständige Adresse der zugelassenen Aufbereitungsanlage
(c) Nummer der Aufbereitungspartie

Das Fehlen der Angabe "100% REGENERIERT" kann darauf hinweisen, dass nur ein Teil des Inhalts des Behälters tatsächlich aus regulär regeneriertem Produkt besteht (der verbleibende Teil könnte aus Neuware bestehen und daher den Beschränkungen der europäischen F-Gas-Verordnung 517/2014 unterliegen).

In Übereinstimmung mit der europäischen Verordnung muss der Hinweis "100% regeneriertes Produkt" auch auf allen Steuerdokumenten (Transportdokument und Rechnung) deutlich angegeben werden; es ist auch ratsam, die Chargennummer der Aufbereitung auf der Rechnung anzugeben.

GeneralGas stellt seinen Kunden die folgende Konformitätserklärung zur Verfügung; wir raten unseren Kunden daher, von ihren Lieferanten stets eine ähnliche Erklärung anzufordern.

 

TECHNISCHER HINWEIS:

Ab dem 01.01.2020 ist es in Anlagen, die mit Gasen des Typs R404A/R507/R422D (d.h. mit einem GWP-Wert > 2.500) betrieben werden und eine Kältemittelfüllmenge von mehr als 40 Tonnen CO2 (entspricht z.B. 10,2 kg R404A-Gas) aufweisen, nicht mehr möglich, bei der Wartung oder Instandhaltung neues Gas zu verwenden, wie es in der geltenden Gesetzgebung zur Eindämmung des Treibhauseffekts (EU-Verordnung Nr. 517/2014 Art. 13 Abs. 3) vorgesehen ist.

Die genannten Verordnungen verbieten ausdrücklich die Verwendung von unbenutzten Gasen, daher dürfen alle Bestände solcher Kältemittel (die vor diesem Datum erworben wurden) nicht mehr verwendet werden.

In Ermangelung von präventiven Umrüstungsmaßnahmen (außerordentliche Wartung), die den Ersatz der oben genannten Kältemittel durch umweltfreundlichere Kältemittel vorsehen (z.B. Gemische von Kältemitteln auf HFO-Basis, wie R448A-R449A-R452A usw., die als Low GWP definiert sind, und auf jeden Fall mit einem GWP < 2.500), besteht die Möglichkeit, bei Service- oder Wartungsarbeiten "regeneriertes Gas" zu verwenden.

Die Verwendung von regeneriertem Kältemittelgas ist gemäß den Angaben in der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 Art. 13 Abs. 3 Buchstaben a) und b) für einen längeren Zeitraum, d.h. bis 2030, zulässig.

Regeneriertes Gas" hat die gleiche chemische Zusammensetzung und Leistung wie neues Gas, entspricht perfekt den amerikanischen Normen AHRI700-2017, die allgemein als Qualitätsreferenz anerkannt sind, und wird durch industrielle chemische Prozesse gewonnen, bei denen Kältemittelabgase als Rohstoff verwendet werden; seine Herstellung ist das Vorrecht von Anlagen, die vom Umweltministerium zur Behandlung von Abfällen zugelassen sind.

Anwendungen:

Kryon® 422D wird in gewerblichen und privaten Klimaanlagen, Direktverdampfungskühlern und in der Lebensmittelkonservierung und -verarbeitung eingesetzt.

Leistung:

Ermöglicht schnelle, einfache und kostengünstige Umstellungen
Niedrigere Austrittstemperatur als das Kältemittel R 22.
Vorteile:

Erfordert keinen Wechsel des Schmiermittels (kompatibel mit Mineralölen und neuen synthetischen Schmiermitteln)
Kann auch als Ersatz für R-22 in Gewerbe- und Industriekälteanlagen bei normalen und mittelniedrigen Temperaturen verwendet werden
Nachrüstung ist einfach und wirtschaftlich
Der Kreislauf kann nachgefüllt werden, ohne dass die gesamte Kältemittelfüllung abgelassen werden muss
Die Kälteleistung und Energieeffizienz der Anlage entspricht in etwa der von R-22
Die Austrittstemperatur des Gases aus dem Verdichter ist deutlich niedriger als bei R-22
Schmiermittel:

Kryon® 422D ist perfekt kompatibel mit Schmiermitteln der neuen und alten Generation (Mineralöl, Alkylbenzol oder Polyester).

Bei fast allen Nachrüstungen ist es nicht erforderlich, die Art des Schmiermittels während der Umstellung zu ändern; in einigen Anlagen mit komplexen Rohrleitungskonfigurationen kann jedoch die Zugabe von Poe-Öl erforderlich sein.

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Eigenschaften von Behältern

Die von GeneralGas-SaldoGas gemieteten und zur Verfügung gestellten Schiffe für die Lieferung und Verwendung des gelieferten Produkts bleiben das ausschließliche Eigentum von GeneralGas-SaldoGas.
Der Kunde hat diese Behälter in einwandfreiem Zustand ab Lager innerhalb folgender Fristen zur Verfügung zu stellen, sobald sie leer sind:
  • wiederbefüllbare Kältemittelflaschen: innerhalb einer Frist von höchstens 180 (einhundertachtzig) Tagen nach ihrer Lieferung
  • wiederbefüllbare Kältemittelfässer: innerhalb einer Frist von höchstens 60 (sechzig) Tagen nach ihrer Lieferung
  • Nachfüllbare Flaschen für technische Gase: innerhalb einer Frist von höchstens 60 (sechzig) Tagen nach ihrer Lieferung
Bei Nichtverfügbarkeit im Rahmen dieser Bedingungen oder bei Verlust oder Beschädigung, die die Wiederverwendung der Behälter gefährlich oder verboten machen, stellt GeneralGas-SaldoGas dem Kunden den Neuwert des Behälters in Rechnung, berechnet zu dem zum Zeitpunkt der Berechnung gültigen Listenpreis, abzüglich der dem Kunden zugewiesenen Standard-Rabattstaffel auf den Verkaufspreis.
Insbesondere werden die Ventile, die an den Ventilen selbst angebrachten Rücklaufsperren und alle beschädigten oder fehlenden Zubehörteile zu dem in der zum Zeitpunkt der Berechnung gültigen Preisliste vorgesehenen Preis berechnet, abzüglich der dem Kunden zugewiesenen Standard-Rabattstufe auf den Einzelhandelspreis.

Verwendung von Behältern

Die Behältnisse dürfen ausschließlich für den Transport und die Lagerung der Produkte, für die sie bestimmt sind, verwendet werden; jede andere Verwendung ist daher strengstens untersagt.
Das von GeneralGas-SaldoGas dem Kunden zur Verfügung gestellte Schiff entspricht in vollem Umfang den geltenden Vorschriften; der Kunde ist daher allein für die Nutzung des Schiffes verantwortlich.
GeneralGas/SaldoGas haftet in keinem Fall für eine unzulässige, unrichtige oder nicht vereinbarte Verwendung des gelieferten Behälters.
Der Kunde darf die im Eigentum von GeneralGas/SaldoGas stehenden und von ihm gelieferten Behälter nicht bei verschiedenen Lieferanten befüllen lassen oder vorübergehend an Dritte weitergeben, es sei denn, er hat dies ausdrücklich genehmigt.
Der Kunde ist auch für die Behälter ab dem Zeitpunkt der Anlieferung bis zur Bereitstellung zur Abholung in seinem Lager durch den von GeneralGas/SaldoGas beauftragten Spediteur verantwortlich.

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