Kältemittel R422D Regeneriert am GeneralGas-Standort in Cernusco sul Naviglio, der vom Umweltministerium mit einer speziellen Programmvereinbarung genehmigt wurde.
Die Regenerierung wurde gemäß der europäischen F-Gas-Verordnung Nr. 517/2014 durchgeführt, wobei die Eigenschaften des Gases R422D auf die von der Norm AHRI700-2017 geforderten Eigenschaften zurückgeführt wurden (Eigenschaften, die denen des ungebrauchten Produkts entsprechen).
Das von GeneralGas gelieferte regenerierte Gas ist gemäß RE 517/2014 mit dem Hinweis gekennzeichnet, dass die Substanz korrekt regeneriert wurde, mit der Angabe der Chargennummer sowie dem Namen und der Adresse der Regenerationsanlage.
WICHTIG!
GeneralGas teilt mit, dass auf dem nationalen Markt seit Januar 2020 unbenutztes R422D, das als regeneriert ausgegeben wird, von skrupellosen Marktteilnehmern in Verkehr gebracht wird.
Dieses Produkt hat nicht den normalen Abfallkreislauf durchlaufen (d. h. es wurde aus den Anlagen entnommen, zu einem zugelassenen Aufbereitungszentrum transportiert und dann regelmäßig wieder in Verkehr gebracht), sondern wurde bestenfalls einer einfachen "Dokumentenwäsche" unterzogen.
Wir möchten unsere Kunden darauf hinweisen, dass ein regeneriertes Produkt, um als solches definiert und somit frei verwendbar zu sein (z.B. bis 2030 für regeneriertes R422D), auf dem am Kanister angebrachten Etikett folgende Aufschrift tragen muss
(a) R422D 100% regeneriert gemäß Verordnung (EU) 517/2014
(b) Vollständige Adresse der zugelassenen Aufbereitungsanlage
(c) Chargennummer der Aufbereitung
Das Fehlen der Aufschrift "100% REGENERIERT" kann darauf hinweisen, dass nur ein Teil des Inhalts des Behälters tatsächlich aus regelmäßig regeneriertem Produkt besteht (der verbleibende Teil könnte neues Produkt sein und unterliegt daher den Beschränkungen der europäischen F-Gas-Verordnung 517/2014).
TECHNISCHER HINWEIS:
Ab dem 01.01.2020 ist es in Anlagen, die mit Gasen des Typs R404A/R507/R422D (d.h. mit einem GWP-Wert > 2.500) betrieben werden und eine Kältemittelfüllmenge von mehr als 40 Tonnen CO2 (entspricht z.B. 10,2 kg R404A-Gas) aufweisen, nicht mehr möglich, für den Betrieb oder die Wartung neues Gas zu verwenden, wie es die geltende Gesetzgebung zur Begrenzung des Treibhauseffekts vorsieht (EU-Verordnung Nr. 517/2014 Art. 13 Absatz 3).
Die genannten Verordnungen verbieten ausdrücklich die Verwendung von unbenutzten Gasen, daher dürfen alle Bestände solcher Kältemittel (die vor diesem Datum erworben wurden) nicht mehr verwendet werden.
In Ermangelung von präventiven Umrüstungsmaßnahmen (außerordentliche Wartung), die den Ersatz der oben genannten Kältemittel durch umweltfreundlichere Kältemittel vorsehen (z.B. Gemische von Kältemitteln auf HFO-Basis, wie R448A-R449A-R452A usw., die als Low GWP definiert sind, und auf jeden Fall mit einem GWP < 2.500), besteht die Möglichkeit, bei Service- oder Wartungsarbeiten "regeneriertes Gas" zu verwenden.
Die Verwendung von regeneriertem Kältemittelgas ist gemäß den Angaben in der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 Art. 13 Abs. 3 Buchstaben a) und b) für einen längeren Zeitraum, d.h. bis 2030, zulässig.
Das "regenerierte Gas" hat die gleiche chemische Zusammensetzung und Leistung wie neues Gas, entspricht perfekt den amerikanischen Normen AHRI700-2017, die allgemein als Qualitätsreferenz anerkannt sind, und wird durch industrielle chemische Prozesse gewonnen, bei denen Kältemittelabgase als Rohstoff verwendet werden; seine Herstellung ist das Vorrecht von Anlagen, die vom Umweltministerium zur Behandlung von Abfällen zugelassen sind.
Das Kältemittel für Kaltwassersätze mit Direktexpansion
Kryon® 422D ist ein einfach zu verwendendes, nicht ozonschädigendes HFKW-Kältemittel, das speziell für den Ersatz von R 22 in Wasserkühlmaschinen mit Direktverdampfung und in Normal- und Mitteltemperatur-Kälteanlagen entwickelt wurde.
Anwendungen:
Kryon® 422D wird in gewerblichen und privaten Klimaanlagen, Wasserkühlmaschinen mit Direktverdampfung sowie in der Lebensmittelkonservierung und -verarbeitung eingesetzt.
Leistung:
Ermöglicht schnelle, einfache und kostengünstige Umrüstungen
Niedrigere Austrittstemperatur als das Kältemittel R 22.
Vorteile:
Erfordert keinen Wechsel des Schmiermittels (kompatibel mit Mineralölen und neuen synthetischen Schmiermitteln)
Kann auch als Ersatz für R-22 in Gewerbe- und Industriekälteanlagen bei normalen und mittelniedrigen Temperaturen verwendet werden
Nachrüstung ist einfach und wirtschaftlich
Der Kreislauf kann nachgefüllt werden, ohne dass die gesamte Kältemittelfüllung abgelassen werden muss
Die Kälteleistung und Energieeffizienz der Anlage entspricht in etwa der von R-22
Die Austrittstemperatur des Gases aus dem Verdichter ist deutlich niedriger als bei R-22
Die KryoBox-Flaschen von GeneralGas werden in Übereinstimmung mit der europäischen T-PED-Verordnung hergestellt und können unendlich oft wiederbefüllt werden.
Der angezeigte Preis enthält einen Wert von 25,00 Euro, der dem Pfand des leeren Behälters entspricht; dieses Pfand stellt eine verbindliche Modalität für die Rückgabe des Behälters zu Wiederbefüllungszwecken dar, wie in Artikel 11 Absatz 4 der neuen Verordnung (EU) Fgas 2024/573 vorgesehen.
GeneralGas bietet außerdem einen effektiven Nachfüllservice für den leeren Behälter und die anschließende Rückgabe an den Kunden (HandyGas-Service) an, der im GeneralGas-Werk in Cernusco sul Naviglio (MI) durchgeführt wird.
Dank unseres exklusiven HandyGas Refill and Redelivery Service erhältst du bei Rückgabe des leeren KryoBox-Behälters eine neue KryoBox-Flasche zum Preis der Nachfüllung (du zahlst also nur den Wert des Kältemittels).