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R450A Solstice® N13 (HFO-HFC) in einer 40-Liter-Flasche - 40 kg


R450A Solstice® N13 (HFO-HFC) in Bombola a Rendere 40 Lt - 40 Kg - Foto 1
R450A Solstice® N13 (HFO-HFC) in Bombola a Rendere 40 Lt - 40 Kg - Foto 2
R450A Solstice® N13 (HFO-HFC) in Bombola a Rendere 40 Lt - 40 Kg - Foto 3

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    601
    IPCC AR4

Temperaturbereich

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Solstice® N13 (R-450A) - Der Ersatz für R-134a mit niedrigem GWP in der gewerblichen und industriellen Kälteerzeugung

Solstice® N13 ist ein HFO-Kältemittel (Hydrofluor-Olefin), das entwickelt wurde, um eine Alternative zu R-134a in gewerblichen und industriellen Kälteanwendungen zu bieten. Solstice® N13 bietet ähnliche thermodynamische Eigenschaften und Leistungen wie R-134a, wobei das Treibhauspotenzial (GWP) um etwa 60 % reduziert wird.

Solstice® N13 ist ein nicht brennbares und ungiftiges Gasgemisch, das von führenden Herstellern von Kälteanlagen und Kältemaschinen zugelassen und eingesetzt wird.

Solstice® N13 eignet sich sowohl für neue Anlagen als auch für bestehende Anlagen, die mit R-134a betrieben werden, da es schnell, einfach und wirtschaftlich nachgerüstet werden kann; es ist mit POE-Schmierstoffen mischbar.

Anwendungen:

Solstice® N13 wird in industriellen und gewerblichen volumetrischen Direktverdampfungssystemen eingesetzt, die bei mittleren Temperaturen arbeiten.

Es kann auch optimal in zentrifugalen Wasserkühlmaschinen (Chillern) und in den Mitteltemperaturkreisläufen von Hybrid-Kaskadenanlagen eingesetzt werden, wobei die zweite Stufe mit CO2 betrieben wird.

Leistung:

Solstice® N13 ist ein zeotropes Gemisch mit einem extrem niedrigen Glide-Wert (0,4 K).
Es bietet die gleiche Leistung und Energieeffizienz wie R-134a.
Solstice® N13 hat ein GWP (Global Warming Potential) von 604 und ist damit deutlich niedriger als R-134a.
Komponenten, Schmiermittel und Dichtungen müssen nicht ausgetauscht werden.
Solstice® N13 ist nicht entflammbar (ASHRAE Klasse - A1).
Empfohlene Schmiermittel:

Solstice® N13 mit herkömmlichen POE-Schmiermitteln.

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Eigenschaften von Behältern

Die von GeneralGas-SaldoGas gemieteten und zur Verfügung gestellten Schiffe für die Lieferung und Verwendung des gelieferten Produkts bleiben das ausschließliche Eigentum von GeneralGas-SaldoGas.
Der Kunde hat diese Behälter in einwandfreiem Zustand ab Lager innerhalb folgender Fristen zur Verfügung zu stellen, sobald sie leer sind:
  • wiederbefüllbare Kältemittelflaschen: innerhalb einer Frist von höchstens 180 (einhundertachtzig) Tagen nach ihrer Lieferung
  • wiederbefüllbare Kältemittelfässer: innerhalb einer Frist von höchstens 60 (sechzig) Tagen nach ihrer Lieferung
  • Nachfüllbare Flaschen für technische Gase: innerhalb einer Frist von höchstens 60 (sechzig) Tagen nach ihrer Lieferung
Bei Nichtverfügbarkeit im Rahmen dieser Bedingungen oder bei Verlust oder Beschädigung, die die Wiederverwendung der Behälter gefährlich oder verboten machen, stellt GeneralGas-SaldoGas dem Kunden den Neuwert des Behälters in Rechnung, berechnet zu dem zum Zeitpunkt der Berechnung gültigen Listenpreis, abzüglich der dem Kunden zugewiesenen Standard-Rabattstaffel auf den Verkaufspreis.
Insbesondere werden die Ventile, die an den Ventilen selbst angebrachten Rücklaufsperren und alle beschädigten oder fehlenden Zubehörteile zu dem in der zum Zeitpunkt der Berechnung gültigen Preisliste vorgesehenen Preis berechnet, abzüglich der dem Kunden zugewiesenen Standard-Rabattstufe auf den Einzelhandelspreis.

Verwendung von Behältern

Die Behältnisse dürfen ausschließlich für den Transport und die Lagerung der Produkte, für die sie bestimmt sind, verwendet werden; jede andere Verwendung ist daher strengstens untersagt.
Das von GeneralGas-SaldoGas dem Kunden zur Verfügung gestellte Schiff entspricht in vollem Umfang den geltenden Vorschriften; der Kunde ist daher allein für die Nutzung des Schiffes verantwortlich.
GeneralGas/SaldoGas haftet in keinem Fall für eine unzulässige, unrichtige oder nicht vereinbarte Verwendung des gelieferten Behälters.
Der Kunde darf die im Eigentum von GeneralGas/SaldoGas stehenden und von ihm gelieferten Behälter nicht bei verschiedenen Lieferanten befüllen lassen oder vorübergehend an Dritte weitergeben, es sei denn, er hat dies ausdrücklich genehmigt.
Der Kunde ist auch für die Behälter ab dem Zeitpunkt der Anlieferung bis zur Bereitstellung zur Abholung in seinem Lager durch den von GeneralGas/SaldoGas beauftragten Spediteur verantwortlich.

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