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R456A in einem 13-Liter-Zylinder (12 kg) Mehrweg (Verleihflasche) - Ersatz für 134a in Autoklimaanlagen


R456A in Bombola a Rendere 13 Lt - 12 Kg - sostituto drop-in del 134a nel condizionamento auto - Foto 1
R456A in Bombola a Rendere 13 Lt - 12 Kg - sostituto drop-in del 134a nel condizionamento auto - Foto 2

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    687 IPCC
Nach der neuen
F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573

Temperaturbereich

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R456A wurde entwickelt, um die Verfügbarkeit von R-134a in Kfz-Klimaanlagen zu verlängern und gleichzeitig die Kühlleistung älterer Fahrzeuge zu erhöhen.

R456A ist ein "Drop-in-and-go"-Ersatz, der keine Ölwechsel oder andere Änderungen erfordert. Es kann zusätzlich zur bestehenden R-134a-Füllung verwendet werden.

Da R456A ein HFO-Kältemittel (R-1234zeE) verwendet, kann bei der Fahrzeugwartung das wertsteigernde Zerol-HFO-Additiv von Shrieve verwendet werden.

R456A senkt das Treibhauspotenzial (GWP) von R-134a um mehr als 50 Prozent (von GWP 1.430 auf GWP 687) und gibt den Behörden die Gewissheit, dass die bestehende R-134a-Fahrzeugflotte reibungslos "altern" wird.

Das nicht entflammbare (Klasse A1) R456A-Gemisch besteht aus: R32 (6%), R134a (45%) und R1234ze(E) (49%).

Vorteile:

    Drop-in-Fähigkeit in R-134a-Fahrzeugen
    Gleicher Wirkungsgrad wie R-134a - bis zu 10% höhere Kühlleistung
    Nicht entflammbar - einfache Umrüstung, gleiche Sicherheitsklassifizierung wie R-134a
    Über 50 % GWP-Reduzierung - eine gute Nachricht für die künftige Flottenverfügbarkeit mit R-134a
    Möglichkeit des Up-Selling durch gemeinsamen Vertrieb mit Mehrwertlösungen für HFO-Kältemittel

Anwendungen:

R456A ist ein nach ASHRAE A1 eingestuftes, nicht entflammbares Kältemittel (wie R-134a), das R-134a in Fahrzeugklimaanlagen ersetzen soll.

Es hat die gleiche Energieeffizienz (Kraftstoffverbrauch), für die das Fahrzeug vom Hersteller ausgelegt wurde. Bei einem vollständigen Ersatz von R-134a durch reines R456A erhöht sich die Kühlleistung des Fahrzeugs um etwa 10 Prozent, was eine schnellere Kühlung in den heißen Sommermonaten ermöglicht.

Ein vollständiger Austausch von R-134a ist bei der Wartung jedoch nicht erforderlich. Die Betreiber können das System mit R456A auffüllen oder, wenn es zu einer Rückgewinnungs- und Aufladestation (RRR) gebracht wird, kann es in einem beliebigen Verhältnis mit R-134a gemischt werden.

Es ist ratsam, das System als R456A-haltig zu kennzeichnen, aber wenn der Benutzer zu R-134a zurückkehren möchte, wird diese Flexibilität der professionellen Servicewerkstatt ohne besondere Überlegung überlassen.

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Eigenschaften von Behältern

Die von GeneralGas-SaldoGas gemieteten und zur Verfügung gestellten Schiffe für die Lieferung und Verwendung des gelieferten Produkts bleiben das ausschließliche Eigentum von GeneralGas-SaldoGas.
Der Kunde hat diese Behälter in einwandfreiem Zustand ab Lager innerhalb folgender Fristen zur Verfügung zu stellen, sobald sie leer sind:
  • wiederbefüllbare Kältemittelflaschen: innerhalb einer Frist von höchstens 180 (einhundertachtzig) Tagen nach ihrer Lieferung
  • wiederbefüllbare Kältemittelfässer: innerhalb einer Frist von höchstens 60 (sechzig) Tagen nach ihrer Lieferung
  • Nachfüllbare Flaschen für technische Gase: innerhalb einer Frist von höchstens 60 (sechzig) Tagen nach ihrer Lieferung
Bei Nichtverfügbarkeit im Rahmen dieser Bedingungen oder bei Verlust oder Beschädigung, die die Wiederverwendung der Behälter gefährlich oder verboten machen, stellt GeneralGas-SaldoGas dem Kunden den Neuwert des Behälters in Rechnung, berechnet zu dem zum Zeitpunkt der Berechnung gültigen Listenpreis, abzüglich der dem Kunden zugewiesenen Standard-Rabattstaffel auf den Verkaufspreis.
Insbesondere werden die Ventile, die an den Ventilen selbst angebrachten Rücklaufsperren und alle beschädigten oder fehlenden Zubehörteile zu dem in der zum Zeitpunkt der Berechnung gültigen Preisliste vorgesehenen Preis berechnet, abzüglich der dem Kunden zugewiesenen Standard-Rabattstufe auf den Einzelhandelspreis.

Verwendung von Behältern

Die Behältnisse dürfen ausschließlich für den Transport und die Lagerung der Produkte, für die sie bestimmt sind, verwendet werden; jede andere Verwendung ist daher strengstens untersagt.
Das von GeneralGas-SaldoGas dem Kunden zur Verfügung gestellte Schiff entspricht in vollem Umfang den geltenden Vorschriften; der Kunde ist daher allein für die Nutzung des Schiffes verantwortlich.
GeneralGas/SaldoGas haftet in keinem Fall für eine unzulässige, unrichtige oder nicht vereinbarte Verwendung des gelieferten Behälters.
Der Kunde darf die im Eigentum von GeneralGas/SaldoGas stehenden und von ihm gelieferten Behälter nicht bei verschiedenen Lieferanten befüllen lassen oder vorübergehend an Dritte weitergeben, es sei denn, er hat dies ausdrücklich genehmigt.
Der Kunde ist auch für die Behälter ab dem Zeitpunkt der Anlieferung bis zur Bereitstellung zur Abholung in seinem Lager durch den von GeneralGas/SaldoGas beauftragten Spediteur verantwortlich.

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