Kältemittel R507 Regeneriert am GeneralGas-Standort in Cernusco sul Naviglio, der vom Umweltministerium mit einer speziellen Programmvereinbarung genehmigt wurde.
Die Regeneration erfolgt gemäß der europäischen F-Gas-Verordnung Nr. 517/2014, wobei die Eigenschaften des Gases R507 auf die von der Norm AHRI700-2017 geforderten Eigenschaften gebracht werden (Eigenschaften, die denen des neuen Produkts entsprechen).
Das von GeneralGas gelieferte regenerierte Gas ist gemäß RE 517/2014 mit dem Hinweis gekennzeichnet, dass der Stoff ordnungsgemäß regeneriert wurde, mit der Angabe der Chargennummer sowie dem Namen und der Adresse der Regenerationsanlage.
za ordnungsgemäß regeneriert wurde, Angaben zur Chargennummer sowie Name und Anschrift der Aufbereitungsanlage.
WICHTIG!
GeneralGas teilt mit, dass auf dem nationalen Markt seit Januar 2020 unbehandeltes R507 von skrupellosen Marktteilnehmern unter dem Deckmantel der Regenerierung vermarktet wird.
Dieses Produkt hat nicht den normalen Abfallkreislauf durchlaufen (d.h. aus den Anlagen entnommen, zu einem zugelassenen Aufbereitungszentrum transportiert und dann regelmäßig wieder auf den Markt gebracht), sondern wurde bestenfalls einer einfachen "Dokumentenwäsche" unterzogen.
Wir möchten unsere Kunden darauf hinweisen, dass ein regeneriertes Produkt, um als solches definiert und damit frei verwendbar zu sein (z.B. bis 2030 für regeneriertes 507), auf dem Etikett auf dem Kanister folgende Aufschrift tragen muss
(a) R507 100% regeneriert gemäß Verordnung (EU) 517/2014
(b) Vollständige Adresse der zugelassenen Aufbereitungsanlage
(c) Nummer der Aufbereitungspartie
Das Fehlen der Angabe "100% regeneriert" kann darauf hindeuten, dass nur ein Teil des Inhalts des Behälters tatsächlich aus regelmäßig regeneriertem Produkt besteht (der verbleibende Teil könnte neues Produkt sein und unterliegt daher den Beschränkungen der europäischen F-Gas-Verordnung 517/2014).
In Übereinstimmung mit der europäischen Verordnung muss der Vermerk "100% regeneriertes Produkt" auch auf allen Steuerdokumenten (Transportdokument und Rechnung) deutlich angegeben werden; es ist auch ratsam, die Chargennummer der Aufbereitung auf der Rechnung anzugeben.
GeneralGas stellt seinen Kunden die folgende Konformitätserklärung zur Verfügung; wir raten unseren Kunden daher, von ihren Lieferanten stets eine ähnliche Erklärung anzufordern.
TECHNISCHER HINWEIS:
Ab dem 01.01.2020 ist es in Anlagen, die mit Gasen des Typs R404A/R507/R422D (d.h. mit einem GWP-Wert > 2.500) betrieben werden und eine Kältemittelfüllmenge von mehr als 40 Tonnen CO2 (entspricht z.B. 10,2 kg R404A-Gas) aufweisen, nicht mehr möglich, bei der Wartung oder Instandhaltung neues Gas zu verwenden, wie es in der geltenden Gesetzgebung zur Eindämmung des Treibhauseffekts (EU-Verordnung Nr. 517/2014 Art. 13 Abs. 3) vorgesehen ist.
Die genannten Verordnungen verbieten ausdrücklich die Verwendung von unbenutzten Gasen, daher dürfen alle Bestände solcher Kältemittel (die vor diesem Datum erworben wurden) nicht mehr verwendet werden.
In Ermangelung von präventiven Umrüstungsmaßnahmen (außerordentliche Wartung), die den Ersatz der oben genannten Kältemittel durch umweltfreundlichere Kältemittel vorsehen (z.B. Gemische von Kältemitteln auf HFO-Basis, wie R448A-R449A-R452A usw., die als Low GWP definiert sind, und auf jeden Fall mit einem GWP < 2.500), besteht die Möglichkeit, bei Service- oder Wartungsarbeiten "regeneriertes Gas" zu verwenden.
Die Verwendung von regeneriertem Kältemittelgas ist gemäß den Angaben in der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 Art. 13 Abs. 3 Buchstaben a) und b) für einen längeren Zeitraum, d.h. bis 2030, zulässig.
Regeneriertes Gas" hat die gleiche chemische Zusammensetzung und Leistung wie neues Gas, entspricht perfekt den amerikanischen Normen AHRI700-2017, die allgemein als Qualitätsreferenz anerkannt sind, und wird durch industrielle chemische Prozesse gewonnen, bei denen Kältemittelabgase als Rohstoff verwendet werden; seine Herstellung ist das Vorrecht von Anlagen, die vom Umweltministerium zur Behandlung von Abfällen zugelassen sind.
Anwendungen:
Kryon® 507 wird für eine Vielzahl von Anwendungen in der gewerblichen Kälteerzeugung bei niedrigen und mittleren Temperaturen eingesetzt, darunter Kühltheken in Supermärkten, Kühltransporte, Displays und Eismaschinen.
Leistung:
Geeignet sowohl für Neuinstallationen als auch für die Umrüstung bestehender Kältesysteme, die für die Verwendung von R-502 ausgelegt sind.
Konstruktionsänderungen, die die Leistung optimieren, sind minimal.
Empfohlene Schmiermittel
Kryon® 507 erfordert die Verwendung von mischbaren Schmiermitteln wie Polyolester (POE); die meisten Verdichterhersteller empfehlen spezielle POE-Schmiermittel.
Der Anwender sollte daher prüfen, welches Schmiermittel vom Hersteller empfohlen wird.