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R507 100% regeneriert (entspricht dem AHRI-700 Qualitätsstandard) in Kryobox 12,5 Liter / 42 bar - 10 Kg


R507 100% Rigenerato (conforme std. qualitativo AHRI-700) in Bombola Kryobox 12,5 litri / 10 Kg / 48 bar  - Foto 1
R507 100% Rigenerato (conforme std. qualitativo AHRI-700) in Bombola Kryobox 12,5 litri / 10 Kg / 48 bar  - Foto 2
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    3922 IPCC
Nach der neuen
F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573

Temperaturbereich

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Kältemittel R507 Regeneriert am GeneralGas-Standort in Cernusco sul Naviglio, der vom Umweltministerium mit einer speziellen Programmvereinbarung genehmigt wurde.

Die Regeneration erfolgt gemäß der europäischen F-Gas-Verordnung Nr. 517/2014, wobei die Eigenschaften des Gases R507 auf die von der Norm AHRI700-2017 geforderten Werte gebracht werden (Eigenschaften, die denen des Neuprodukts entsprechen).

Das von GeneralGas gelieferte regenerierte Gas ist gemäß RE 517/2014 mit dem Hinweis versehen, dass die Substanz korrekt regeneriert wurde, mit der Angabe der Chargennummer sowie dem Namen und der Adresse der Regenerationsanlage.

WICHTIG!

GeneralGas weist darauf hin, dass seit Januar 2020 unbenutztes R507, das als regeneriert ausgegeben wird, von skrupellosen Unternehmen auf dem nationalen Markt vertrieben wird.

Dieses Produkt hat nicht den normalen Abfallkreislauf durchlaufen (d.h. es wurde aus den Anlagen entnommen, zu einem zugelassenen Aufbereitungszentrum transportiert und dann regelmäßig wieder in Verkehr gebracht), sondern wurde bestenfalls einer einfachen "Dokumentenwäsche" unterzogen.

Wir möchten unsere Kunden darauf hinweisen, dass ein regeneriertes Produkt, um als solches definiert und damit frei verwendbar zu sein (z.B. bis 2030 für regeneriertes R404A), auf dem am Kanister angebrachten Etikett folgende Aufschrift tragen muss
(a) R507 100% regeneriert gemäß Verordnung (EU) 517/2014
(b) Vollständige Adresse der zugelassenen Aufbereitungsanlage
(c) Chargennummer der Aufbereitung

Das Fehlen der Angabe "100% REGENERIERT" kann darauf hinweisen, dass nur ein Teil des Inhalts des Behälters tatsächlich aus regelmäßig regeneriertem Produkt besteht (der verbleibende Teil könnte neues Produkt sein und unterliegt daher den Beschränkungen der europäischen F-Gas-Verordnung 517/2014).

In Übereinstimmung mit der europäischen Verordnung muss der Vermerk "100% regeneriertes Produkt" auch auf allen Steuerdokumenten (Transportdokument und Rechnung) deutlich angegeben werden; es ist auch ratsam, die Chargennummer der Aufbereitung auf der Rechnung anzugeben.

GeneralGas stellt seinen Kunden die folgende Konformitätserklärung zur Verfügung; wir raten unseren Kunden daher, von ihren Lieferanten stets eine ähnliche Erklärung anzufordern.

TECHNISCHER HINWEIS:

Ab dem 01.01.2020 ist es in Anlagen, die mit Gasen des Typs R404A/R507/R422D (d.h. mit einem GWP-Wert > 2.500) betrieben werden und eine Kältemittelfüllmenge von mehr als 40 Tonnen CO2 (entspricht z.B. 10,2 kg R404A-Gas) aufweisen, nicht mehr möglich, für den Betrieb oder die Wartung neues Gas zu verwenden, wie es die aktuelle Gesetzgebung zur Begrenzung des Treibhauseffekts vorsieht (EU-Verordnung Nr. 517/2014 Art. 13 Abs. 3).

Die genannten Verordnungen verbieten ausdrücklich die Verwendung von Frischgas, daher dürfen alle Bestände an solchen Kältemitteln (die vor diesem Datum gekauft wurden) nicht mehr verwendet werden.

In Ermangelung von präventiven Nachrüstungen (außerordentliche Wartung), die den Ersatz der oben genannten Kältemittel durch umweltfreundlichere Kältemittel vorsehen (z.B. Gemische von Kältemitteln auf HFO-Basis, wie R448A-R449A-R452A usw., die als Low GWP definiert sind, und auf jeden Fall mit einem GWP < 2.500), besteht die Möglichkeit, bei Service- oder Wartungsarbeiten "regeneriertes Gas" zu verwenden.

Die Verwendung von regeneriertem Kältemittelgas ist gemäß den Angaben in der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 Art. 13 Abs. 3 Buchstaben a) und b) für einen längeren Zeitraum, d.h. bis 2030, zulässig.

Regeneriertes Gas" hat die gleiche chemische Zusammensetzung und Leistung wie neues Gas, entspricht perfekt den amerikanischen Normen AHRI700-2017, die allgemein als Qualitätsreferenz anerkannt sind, und wird durch industrielle chemische Prozesse gewonnen, bei denen Kältemittelabgase als Rohstoff verwendet werden; seine Herstellung ist das Vorrecht von Anlagen, die vom Umweltministerium zur Behandlung von Abfällen zugelassen sind.

Gewerbliche Kühlung bei niedrigen und mittleren Temperaturen

Kryon® 507 ist ein Kältemittelgas, das aus R-125 und R-143a besteht; es wurde von Honeywell als langfristiger Ersatz für R-502 entwickelt.

Kryon® 507 ist ein umweltfreundliches, nicht ozonabbauendes azeotropes Gemisch; es ist ein ausgezeichnetes Produkt für Kälteanwendungen bei niedrigen und mittleren Temperaturen.

Anwendungen:

Kryon® 507 wird für eine Vielzahl von Anwendungen in der gewerblichen Nieder- und Mitteltemperaturkühlung eingesetzt, darunter Kühltheken in Supermärkten, Kühltransporte, Displays und Eismaschinen.

Die KryoBox-Flaschen von GeneralGas werden in Übereinstimmung mit der europäischen T-PED-Verordnung hergestellt und können unendlich oft wiederbefüllt werden.
Der angezeigte Preis enthält einen Wert von 30,00 Euro, der dem Pfand des leeren Behälters entspricht; dieses Pfand stellt eine verbindliche Modalität für die Rückgabe des Behälters zu Wiederbefüllungszwecken dar, wie in Artikel 11 Absatz 4 der neuen Verordnung (EU) Fgas 2024/573 vorgesehen.
GeneralGas bietet außerdem einen effektiven Nachfüllservice für den leeren Behälter und die anschließende Rückgabe an den Kunden (HandyGas-Service) an, der im GeneralGas-Werk in Cernusco sul Naviglio (MI) durchgeführt wird.
Dank unseres exklusiven HandyGas Refill and Redelivery Service erhältst du bei Rückgabe des leeren KryoBox-Behälters eine neue KryoBox-Flasche zum Preis der Nachfüllung (du zahlst also nur den Wert des Kältemittels).

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